Im Familienrecht liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf folgenden Gebieten:
 

 

  • Beratung und Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • Vertretung des Mandanten in Ehescheidungsverfahren

  • Erarbeitung von Umgangs- und Sorgerechtsvereinbarungen im Kindschaftsrecht

  • Vertretung des Mandanten in Kindschaftssachen

  • Unterhaltsverfahren

  • Zugewinnausgleich und vermögensrechtliche Auseinandersetzungen außerhalb des ehelichen Güterrechts

  • Pflegschaftsrecht